Mediation

Meine fundierte Ausbildung zum Mediator 2011 hat mir bei meiner spartenreichen beruflichen Tätigkeit viele unerwartete Möglichkeiten und Erkenntnisse eröffnet.

Als Mediator und Moderator war ich u.A. in Verfahren bei Schiedsgutachterverfahren in Graz und Salzburg tätig, wie auch bei komplexen außergerichtlichen Vergleichsverfahren in Innsbruck zugleich als Moderator und Sachverständiger. Prozessvorbereitende Gutachten haben fallweise zu derartigen Verfahren geführt, wenn die Konfliktparteien dazu bereit sind und weil sie günstiger, zeitsparender und vor allem auf eine gemeinsame Konfliktlösung statt auf eine Verhärtung der Positionen ausgerichtet sind.

Durch die Kenntnis der Techniken und Möglichkeiten der Mediaton ist bei unseren Architekturprojekten ein besseres Konfliktmanagement gewährleistet, sie sind hilfreich in der Projektentwicklung, bei kooperativen Verfahren, bei Arbeiten im Zusammenhang mit Masterplanungen und insgesamt im Büro- und Berufsalltag. Sie fliesen auch in meine gutachterliche Tätigkeit ein. Vergleichslösungen sind deshalb bei Gerichtsverfahren, an denen ich als Sachverständiger beteiligt bin, nicht selten.

Themen

Wirtschaftsmediation

Der Bereich der Wirtschaftsmediation umfasst wirtschaftlich motivierte Konflikte. Das sind diejenigen, welche meine Fachbereiche als Gerichtssachverständiger betreffen: Hochbau und Architektur und Honorare von Architekten.

Außergerichtliche Schiedsverfahren

Außergerichtliche Verfahren folgen strengen Regeln der Zivilprozessordnung und der Mediation unter Beteiligung von Rechtsvertreter*innen. Dabei bin ich häufig in der Rolle des Organisators, Moderators, Mediators und Sachverständigen zugleich. Jedes Verfahren erfordert ein maßgeschneidertes Verfahrensdesign, das mit den Parteien erarbeitet, stringent eingehalten und dokumentiert wird.

Mediation für die ZT-Kammer

Für die ZT-Kammer bin ich nicht nur ehrenamtlich, sondern auch als Mediator tätig. Ziviltechniker*innen sind dazu angehalten, Konflikte miteinander vornehmlich mithilfe einer Mediation zu lösen. Die Kammer bietet auch die Möglichkeit an, bei Konflikten ihrer Mitglieder mit Auftraggeber*innen eine Mediation in Anspruch zu nehmen, bevor der Konflikt streitgegenständlich wird.

Mediation in Gerichtsverfahren

In Gerichtsverfahren bin ich natürlich als Sachverständiger beauftragt - nicht als Mediator. Trotzdem nützen mir meine Ausbildung und Erfahrung als Mediator auch bei meiner SV-Tätigkeit. Richter*innen sind oftmals selbst ausgebildete Mediator*innen und bemühen sich nach Möglichkeit auch darum, Rechtsstreitigkeiten durch einen Vergleich zu lösen, um den Streitparteien einen kostspieligen Prozess zu ersparen. 'Mediatorische Interventionen' sind deshalb fallweise spontane, zumeist gemeinsam unternommene Versuche, günstige Gelegenheiten für einen Vergleich zu nutzen. Und das gelingt nicht selten.

Meines Erachtens hat das fallweise Gelingen solcher 'mediatorischer Interventionen' im Zivilprozess den einfachen Grund, dass Gerichtsverfahren das gewohnte Mittel sind, unlösbar gewordene Konflikte zu lösen zu versuchen. In dem Moment, wo sich ein*e Richter*in und ein SV der Sache aus rechtlicher und fachlicher Sicht annehmen, können sich Lösungsperspektiven ergeben, die von den Konfliktparteien nach einer Verhärtung ihrer Positionen selbst nicht mehr erkannt werden konnten. Die Darstellung des Sachverhalts aus rechtlicher und fachlicher Perspektive durch nicht am Konflikt beteiligte 'Expert*innen' kann fallweise schon eine Lösung bewirken.